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Neues Gesetz zur Förderung von Forschung und Entwicklung: Bundestag verabschiedet Änderungen

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Überblick über das neue Gesetz zur Erweiterung der Forschungsförderung

Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen Wendepunkt in der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland. Dieses Gesetz, welches noch die Zustimmung des Bundesrates erfordert, zielt darauf ab, Investitionen und Innovationen durch erhebliche Steuererleichterungen und -vereinfachungen zu stärken.

Was beinhaltet das Wachstumschancengesetz?

Erhöhung der Bemessungsgrenze: Die Grenze für die steuerliche Forschungsförderung steigt von 4 Millionen EUR auf 12 Millionen EUR pro Jahr. Dies bedeutet eine mögliche maximale Erstattung von 25 Prozent auf förderfähige Ausgaben.

Neue Regelungen für Aufwendungen: Das Gesetz erweitert die förderfähigen Aufwendungen über Personalkosten hinaus auf Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter – vorausgesetzt, dass sie ausschließlich für interne, geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte genutzt werden und für die Realisierung dieser Projekte unverzichtbar sind.

Verstärkte Förderung für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen können eine zusätzliche Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, was eine maximale jährliche Förderung von 4,2 Millionen EUR ermöglicht.

Anpassungen der Vorauszahlungen: Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer automatisch an, basierend auf der festgesetzten Forschungszulage.

Entfristung der Bemessungsgrenze: Die neue Bemessungsgrenze von 12 Millionen EUR wird unbefristet eingeführt.

Auftragsforschung: Bemessungsgrundlage erhöht auf 70% des Entgelts.

Förderung diverser Branchen: Das Gesetz wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf Unternehmen haben, die in Forschung und Entwicklung tätig sind, insbesondere in Bereichen, die bisher durch die Bemessungsgrenze eingeschränkt waren.

Nutzen Sie die Chancen des neuen Gesetzes

Bei Fragen zur Anwendung des Wachstumschancengesetzes und zur Förderfähigkeit Ihrer Forschungsprojekte steht unser Expertenteam von Euverion zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Fördermöglichkeiten.

Ihre Ansprechperson

Bennet von Homeyer

Innovation Manager

Bennet.von-homeyer@euverion.com

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