Wettbewerbsfähig bleiben durch Forschung und Entwicklung.
Nutzen Sie Ihre Forschungszulage!
Nicht nur Investitionen, Energieeffizienz, Personalerweiterungen oder Start-ups werden staatlich gefördert, sondern auch Forschung und Entwicklung (F&E), die maßgeblich den Fortbestand eines Unternehmens sichern. Dazu haben Bund und Europäische Union (EU) eigens eine Forschungszulage auf den Weg gebracht, die Sie über Euverion abrufen können.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung und steht Unternehmen seit 2020 zur Verfügung. Die steuerliche Forschungszulage ist in einem eigenständigen Gesetz verankert, dem Forschungszulagengesetz (FzulG). Es handelt sich dabei um eine Form der indirekten Projektförderung, da die F&E-Projekte rückwirkend über eine Steuerrückzahlung gefördert werden. Bis 2024 stehen dafür rund 5,6 Milliarden Euro im Fördertopf bereit.
Forschungszulage auf einem Blick
Maximale Forschungszulage pro Jahr: 1 Mio. € bis 2023 und 2,5 Mio. € mit Gültigkeit ab Veröffentlichung der Gesetzesänderung am 28.03.2024
Förderberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen
Rückwirkende Beantragung für 2020 – 2023 möglich
Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben
Chancen auf Förderung deutlich höher als bei anderen Programmen
Ab dem 28. März 2024 wurde die Forschungszulage deutlich verbessert! Die maximale Bemessungsgrundlage wurde von zuvor 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt nun für alle Anspruchsberechtigten 25% der Bemessungsgrundlage. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde der Fördersatz auf 35% angehoben, und der Fördersatz für Auftragsforschung stieg von 15% auf 17,5%, mit einem zusätzlichen Bonus von 7% für KMU.
Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften können ihre Eigenleistung jetzt mit 70 Euro pro Stunde abrechnen, anstatt wie bisher mit 40 Euro. Die maximale Abrechnungszeit bleibt bei 40 Stunden pro Woche.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen nicht nur die Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Rahmen eines geförderten Projekts genutzt werden.
Voraussetzungen für die Forschungszulage
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NEUARTIGKEIT
Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen
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PLANBAR
Die Projekte müssen geplant und systematisch durchgeführt werden
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UNGEWISSHEIT
Es müssen technologische Ungewissheiten gelöst werden
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REPRODUZIERBAR
Die Ergebnisse müssen übertragbar oder reproduzierbar sein
Diese Projekte und F&E-Vorhaben können gefördert werden:
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Dies umfasst die Konzeption und den Bau von Prototypen, die als erste funktionsfähige Versionen eines Produkts dienen. Zusätzlich können Pilotanlagen gebaut werden, um die Skalierbarkeit und praktische Anwendbarkeit neuer Technologien in einer realen Umgebung zu testen.
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Dies kann durch Hinzufügen neuer Funktionen, Verbesserung der Leistung oder Anpassung an neue Marktanforderungen geschehen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Produkts zu erhöhen und den Kunden einen höheren Nutzen zu bieten.
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Diese Forschung zielt darauf ab, grundlegende wissenschaftliche und technische Erkenntnisse zu gewinnen, die als Basis für zukünftige Technologien und Anwendungen dienen können. Es geht nicht um die direkte Entwicklung eines Produkts, sondern um das Verständnis der zugrunde liegenden Prinzipien und Mechanismen.
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In diesem Bereich werden innovative Methoden und Verfahren entwickelt, die die Effizienz und Effektivität von Produktionsprozessen oder anderen technischen Abläufen verbessern. Dies kann die Entwicklung neuer Fertigungstechniken, Automatisierungsprozesse oder umweltfreundlicherer Verfahren umfassen.
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Experimentelle Entwicklung bezieht sich auf den Prozess der Umsetzung von Forschungsergebnissen oder Ideen in praktikable Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dies umfasst die Durchführung von Experimenten und Tests, um die Machbarkeit und Wirksamkeit neuer Ansätze zu überprüfen und zu optimieren.
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Wesentliches Förderkriterium ist, dass die Projekte darauf abzielen, neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen oder vorhandene wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche oder sonstige einschlägige Erkenntnisse und Fertigkeiten, Konzepte, Strategien, Methoden oder Technologien (Stand der Technik) in neuer Weise zu nutzen.
Dies erfolgt mit dem Ziel, über bereits bestehende routinemäßige Dienstleistungen bzw. Standardprozesse hinaus neue Produkte, Verfahren oder Serviceleistungen zu entwickeln. Ebenso sollen wesentliche Verbesserungen bei existierenden Produkten, Anwendungen oder Leistungen sowie die Erschließung neuer Geschäftsmodelle und/oder Methoden herbeigeführt werden.
Das Förderkriterium ist auch dann erfüllt, wenn es sich um experimentelle oder theoretische Arbeiten handelt, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen. Gefördert werden auch Aufwendungen, die mit der Vergabe eines externen Forschungs- und Entwicklungsauftrags verbunden sind.
Zusammen mit Ihnen analysieren wir, auf welchem F&E-Stand sich Ihr Unternehmen befindet und beschreiben Ihr Produkt, die Produktionsverfahren, Ihre Produktionslinie, die Dienstleistung und/oder wissenschaftliche Methodik. Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, übernehmen wir für Sie die gesamte Antragstellung und betreuen Ihr Förderprojekt bis zu Auszahlung und Projektabschluss.
Wir unterstützen Sie!
Als Innovations- und Beratungsunternehmen unterstützt Sie die Euverion GmbH bei Ihrer Antragsstellung der Forschungszulage. Dabei profitieren Sie als Kunde/in von der langjährigen Erfahrung unserer Innovationsmanager. Kontaktieren Sie uns bei Interesse und weiteren Fragen für ein unverbindliches Erstgespräch.