Wettbewerbsfähig bleiben durch Forschung und Entwicklung.

Nutzen Sie Ihre Forschungszulage.

Nicht nur Investitionen, Energieeffizienz, Personalerweiterungen oder Start-ups werden staatlich gefördert, sondern auch Forschung und Entwicklung (F&E), die maßgeblich den Fortbestand eines Unternehmens sichern. Dazu haben Bund und Europäische Union (EU) eigens eine Forschungszulage auf den Weg gebracht, die Sie über Euverion abrufen können.

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung und steht Unternehmen seit 2020 zur Verfügung. Die steuerliche Forschungszulage ist in einem eigenständigen Gesetz verankert, dem Forschungszulagengesetz (FzulG). Es handelt sich dabei um eine Form der indirekten Projektförderung, da die F&E-Projekte rückwirkend über eine Steuerrückzahlung gefördert werden. Bis 2024 stehen dafür rund 5,6 Milliarden Euro im Fördertopf bereit.

Schnelltest Fördermöglichkeiten.

Finden Sie jetzt in wenigen Schritten heraus, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt geeignet sind.

Entwicklung der Forschungszulage – Steigende Fördersätze und erweiterte Fördermöglichkeiten

Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Förderung für Forschung und Entwicklung in einem zweistufigen Verfahren beantragen. Förderfähig nach dem Gesetz sind einschlägige Aufwendungen, die nicht bereits anderweitig gefördert werden oder die festgelegte Deckelung sowie bestimmte (niedrigere) de-minimis-Grenzen überschreiten.

Für Projekte, die zwischen 2020 und 2023 gestartet wurden, bietet die Forschungszulage eine maximale Förderung von bis zu 1 Million Euro jährlich, bei einer Bemessungsgrenze von 4 Millionen Euro. Der Fördersatz liegt dabei bei 25 % der förderfähigen Kosten, insbesondere Personalkosten für Entwicklungsprojekte. Auch extern beauftragte Forschungsprojekte fallen unter diese Regelung, dabei liegt die Bemessungsgrundlage bei 60 % des Entgelts.

Ab dem Jahr 2024 wird die Forschungszulage jedoch deutlich attraktiver: Die Bemessungsgrenze wird auf 12 Millionen Euro angehoben, wodurch die maximale Förderungssumme sich auf 3 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die förderfähigen Kosten werden um Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter erweitert – vorausgesetzt, dass sie ausschließlich für interne, geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte genutzt werden und für die Realisierung dieser Projekte unverzichtbar sind. Zusätzlich können KMUs eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, wodurch die maximale jährliche Förderung auf 4,2 Millionen ansteigt. Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge auf die Forschungszulage rückwirkend für bis zu vier Jahre zu stellen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Zulage rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2023 sowie planungssicher für 2024 beantragen können, was in der Gesamtsumme bis zu 7 Millionen Euro Förderung ermöglicht.

Die Förderkriterien im Detail.

Wesentliches Förderkriterium ist, dass die Projekte darauf abzielen, neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen oder vorhandene wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche oder sonstige einschlägige Erkenntnisse und Fertigkeiten, Konzepte, Strategien, Methoden oder Technologien (Stand der Technik) in neuer Weise zu nutzen.

Dies erfolgt mit dem Ziel, über bereits bestehende routinemäßige Dienstleistungen bzw. Standardprozesse hinaus neue Produkte, Verfahren oder Serviceleistungen zu entwickeln. Ebenso sollen wesentliche Verbesserungen bei existierenden Produkten, Anwendungen oder Leistungen sowie die Erschließung neuer Geschäftsmodelle und/oder Methoden herbeigeführt werden.

Das Förderkriterium ist auch dann erfüllt, wenn es sich um experimentelle oder theoretische Arbeiten handelt, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen. Gefördert werden auch Aufwendungen, die mit der Vergabe eines externen Forschungs- und Entwicklungsauftrags verbunden sind.

Zusammen mit Ihnen analysieren wir, auf welchem F&E-Stand sich Ihr Unternehmen befindet und beschreiben Ihr Produkt, die Produktionsverfahren, Ihre Produktionslinie, die Dienstleistung und/oder wissenschaftliche Methodik. Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, übernehmen wir für Sie die gesamte Antragstellung und betreuen Ihr Förderprojekt bis zu Auszahlung und Projektabschluss.

Voraussetzungen.

Wichtige Voraussetzung für eine positive Bescheinigung ist, dass eingereichte Vorhaben folgende Kriterien erfüllen:

  • Neuartigkeit: Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
  • Schöpferisch: Es muss eine schöpferische Leistung nachgewiesen werden.
  • Plan: Die Forschungstätigkeiten müssen einem Plan folgen und systematisch durchgeführt werden.
  • Ungewissheit: Es müssen technologische Ungewissheiten gelöst bzw. technische Unsicherheiten geklärt werden.
  • Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse müssen übertragbar oder reproduzierbar sein.

Diese Projekte und F&E-Vorhaben können gefördert werden:

  • Neuentwicklungen, Prototypen oder Pilotanlagen.
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten.
  • Technologische Grundlagenforschung.
  • Entwicklung von neuen technischen Verfahren.
  • Experimentelle Entwicklung.
  • Auch bislang fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung!

Wir unterstützen Sie!

Als Innovations- und Beratungsunternehmen unterstützt Sie die Euverion GmbH bei Ihrer Antragsstellung der Forschungszulage. Dabei profitieren Sie als Kunde/in von der langjährigen Erfahrung unserer Innovationsmanager. Kontaktieren Sie uns bei Interesse und weiteren Fragen für ein unverbindliches Erstgespräch.

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