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Außerordentliche Wirtschaftshilfe und Überbrückungshilfe für Corona-Geschädigte

Außerordentliche Wirtschaftshilfe und Überbrückungshilfe für Corona-Geschädigte

Die Bundesregierung will Unternehmen und Selbstständige in der Coronakrise mit zusätzlichen Finanzhilfen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro unterstützen. In diesem Rahmen wurden die Überbrückungshilfe verlängert und ist als Überbrückungshilfe II beantragbar. Für die Monate September bis Dezember 2020 werden die Förder-Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Die sogenannte „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (Umsatzerstattung) ist explizit auf die Erstattung von Umsatzausfällen aufgrund des aktuellen soft-Lockdowns ausgerichtet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die direkt oder indirekt betroffen sind.

Sprechen Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an, wenn die Programme für Sie interessant sind. Dieser kann Ihre Geschäftszahlen bestätigen und die Beantragung mit Ihnen veranlassen. Die Zahlen werden nach Aussage der Bundesregierung im Nachhinein überprüft.

Sie wollen sich über mögliche Corona-Hilfen beraten lassen? Informationen über die zur Verfügung gestellten Kredite aus dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung finden Sie unter diesem Link. Soforthilfe für Unternehmen gibt es bundesweit in Form von Krediten. Kontaktieren Sie uns jetzt und wir beraten Sie ganz individuell und umfassend über mögliche Corona-Förderungen und Kredite.

Ihre Ansprechperson

Bennet von Homeyer

Innovation Manager

Bennet.von-homeyer@euverion.com

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